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Rechtliches · Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche zwischen der Flyvision Media GmbH (nachfolgend „Flyvision") und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge über Leistungen im Bereich Film- und Medienproduktion.

§ 1 Erbringung der Leistung

Flyvision erbringt die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin. Flyvision ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritte einzusetzen, bleibt dem Auftraggeber gegenüber jedoch verantwortlich.

§ 2 Vergütung und Rechnungsstellung

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
  • Flyvision ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren.
  • Bei Abrechnung nach Zeitaufwand übermittelt Flyvision regelmäßige Statusberichte. Einwendungen sind binnen zwei Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls gilt der Aufwand als anerkannt.
  • Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 3 Laufzeit und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und endet regelmäßig mit Projektabschluss. Eine Kündigung durch den Auftraggeber führt dazu, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten sind. Für die nicht mehr zu erbringenden Leistungen kann der Auftraggeber pauschal 20 % der Vergütung als ersparte Aufwendungen abziehen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

§ 4 Nutzungsrechte

  • Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung das im Angebot vereinbarte Nutzungsrecht für den vereinbarten Medienbereich und Zeitraum.
  • Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Flyvision.
  • Eine Veränderung der gelieferten Werke ist ohne Zustimmung von Flyvision nicht zulässig.
  • Flyvision ist berechtigt, das gelieferte Material auch für eigene Referenzzwecke und zur Veröffentlichung in sozialen Medien zum Zweck der Eigenwerbung zu nutzen.
  • Projektdateien und Rohmaterial sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Flyvision die zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Verzögerungen, die aufgrund verspäteter Zulieferung entstehen, gehen nicht zu Lasten von Flyvision.

§ 6 Sonstige Bestimmungen

  • Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
  • Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026