AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Flyvision Media GmbH
Die nachfolgenden AGB gelten zwischen Flyvision Media GmbH
und deren Auftraggebern (nachfolgend Auftraggeber) für die Erbringung
der Leistungen von Flyvision Media GmbH. Es gelten ausschließlich diese
Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende
Bedingungen erkennt Flyvision Media GmbH nicht an, es sei denn,
Flyvision Media GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
1. Erbringung der Leistung
- Flyvision Media GmbH verpflichtet sich, die innerhalb des Angebots festgelegten Elemente bis zu dem im Angebot festgelegten Fertigstellungstermin zu überbringen. Ist kein Fertigstellungstermin im Angebot festgelegt, so steht es Flyvision Media GmbH zu, den Fertigstellungstermin selbst zu definieren.
- Flyvision Media GmbH kann sich bei der Erfüllung der Aufträge des Auftraggebers auch eines Dritten bedienen. Sie bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung gegenüber des Auftraggebers verantwortlich.
2. Vergütung und Rechnungsstellung
- Soweit nichts anderes vereinbart, werden Forderungen von Flyvision Media GmbH bei Beendigung des Projekts fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Bei einem Zahlungsverzug stellt Flyvision Media GmbH zusätzlich 5% des Rechnungsbetrages in Rechnung.
- Flyvision Media GmbH steht es frei, Abschlagszahlungen zu fordern.
- Sofern eine Abrechnung nach dem angefallenen Zeitaufwand erfolgt, wird Flyvision Media GmbH dem Auftraggeber, soweit möglich, schriftlich oder per E-Mail Statusberichte zukommen lassen. Die Statusberichte enthalten einen Überblick über den bei Flyvision Media GmbH angefallenen Zeitaufwand. Der dort aufgeführte Zeitaufwand gilt als genehmigt, wenn dem nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Statusberichts widersprochen wird. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass ein geringer Zeitaufwand angefallen ist.
- Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung aufgrund bzw. mit etwaigen Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3. Laufzeit / Kündigung
- Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Angebot; soweit nichts anderes vereinbart, endet der Vertrag mit Abschluss des Projekts.
- Bei einer Kündigung vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, durch den Auftraggeber, stellt Flyvision Media GmbH, die bis zu dem Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen in voller Höhe in Rechnung. Für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen erhält Flyvision Media GmbH die dafür vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen betragen pauschal 20% der vereinbarten Vergütung. Beiden Parteien bleibt der Nachweis offen, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger waren als die o. g. Pauschalen.
- Jeder Partei bleibt es unbenommen, den Vertrag auch außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
- Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
4. Nutzungsrecht
- Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte innerhalb des im Angebot festgelegten Medienbereiches und Zeitraumes. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus, bedarf der Entrichtung einer zusätzlichen Nutzungsgebühr. Soweit nicht anders vereinbart, wird im Zweifel nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
- Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Flyvision Media GmbH.
- Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
- Geschützte Entwürfe und Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Flyvision Media GmbH nicht verändert werden. Flyvision Media GmbH hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung ihrer geschützten Entwürfe und Werke zu verbieten, die geeignet ist, ihre berechtigten geistigen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.
- Flyvision Media GmbH steht es frei, das vertragsgegenständliche Material auch für andere Produktionen zu verwenden und zu bearbeiten. Ausgenommen sind Produktdaten des Auftraggebers, oder solche die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden.
- Flyvision Media GmbH steht es frei, die produzierten Werke gänzlich oder teilweise zur Eigenwerbung in sozialen Netzwerken wie Youtube, Facebook, Instagram und weiteren hochzuladen und zu präsentieren. Dies betrifft auch Inhalte des Herstellungsprozesses. Ausgeschlossen sind vertrauliche Informationen, die über einen NDA vereinbart wurden.
- Die Übertragung der Projektdateien und des Rohmaterials an den Auftraggeber ist nicht Teil der Vereinbarung.
5. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Flyvision Media GmbH auf Anforderung die bei ihm vorhandenen, für die Erbringung der Leistungen benötigten, Unterlagen und Daten unentgeltlich zur Verfügung.
6. Sonstige Bestimmungen
- Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Werkvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.
- Im Übrigen gelten die Vorschriften des Dienstvertragsrechts des BGB.